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Übersicht der Pkw-Klassen B und BE
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| Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
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- Mindestalter
- Vorbesitz
- Eingeschlossene Klassen
- Ausbildung
- Prüfung
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| B |
Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
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ausführliche Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier |
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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| BE |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
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| ausführliche Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier |
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klasse: L, M
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
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