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FAQ

Hier finden Sie unseren FRAGEN- UND ANTWORTEN-KATALOG. FAQ

Dieser enthält alle bisher gestellten Fragen und deren Antworten und wird ständig aktualisiert.

Fragen:

1) Was kostet mich der Führerschein?

2) Um was muss ich mich vor der Anmeldung kümmern?

3) Bis zu welcher Größe darf das Fahrzeug sein, welches ich mit Klasse C / CE fahren kann?

4) Wie lange braucht man im Schnitt für den Führerschein?

5) Was passiert, wenn der Führerschein eingezogen wurde?

6) Was passiert wenn ich durch die Prüfung falle?

7) Was, wenn ich die Theorie nicht bestehe?

8) Wie sind die Öffnungszeiten? Wann können wir lernen? Wann fahren?

9) Können wir auch am Wochenende fahren?

10) Was passiert, wenn ich das Fahrschulauto kaputt fahre oder einen Personenunfall verursache?

11) Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

12) Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

13) Wenn ich schnell einen Führerschein machen will, wann soll ich mich spätestens bei Ihnen anmelden?

 

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Antworten:

1) Preisbeispiele finden Sie in unserem Kostenrechner

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2) Antrag beim STVA (Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro) stellen, mit Passbild, Sehtest und Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort.

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3) C / CE  bis 40 t

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4) Es kommt auf Dich und Deine Vorstellungen an. Die reine Ausbildung ist in 7 Tagen möglich.

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5)
bei Entzug:           Neuantrag
bei Fahrverbot:   Wiedererteilung nach Ablauf der Frist

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6) Dann muss der Teil wiederholt werden, der nicht bestanden wurde.

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7) Dann muss die theoretische Prüfung  wiederholt werden.

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8) Öffnungszeiten 9:30 – 12:00  und 13:00 - 16:00
und nach telefonischer Absprache: 02171 3428650
Fahren nach Vereinbarung (siehe auch unter Impressum)

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9) Ja, Samstags.

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10) Der Fahrschüler ist in jedem dieser Fälle versichert.

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11) Sie können jeder Zeit mit der Ausbildung beginnen.

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12)Antrag beim STVA (Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro) stellen, mit Passbild, Sehtest und Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort.

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13) 4-6 Wochen vor Ausbildungsbeginn

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Zuletzt aktualisiert am 11.01.2010