„Begleitendes Fahren ab 17 “
Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Bereits jetzt können die Anträge für das Begleitende Fahren ab 17 direkt beim:
(Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden)
zuständigem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Führerscheinbüro -
persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins
Gebühren:
differieren je nach Zuständigkeit der Bundesländer
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